Information zur Schulischen Nachmittagsbetreuung

 

  • Die Anmeldung zur Schulischen Nachmittagsbetreuung ist verbindlich. (Sollte Ihr Kind an einem angemeldeten Nachmittag nicht zur Betreuung kommen, ist eine begründete Entschuldigung erforderlich.)
  • Eine Abmeldung kann zu Ende des ersten Semesters erfolgen
  • Die Schulische Nachmittagsbetreuung ist während der Schulzeiten von Montag bis Freitag von 11.30 bis
    17 Uhr geöffnet (tägliche Betreuung möglich, verpflichtend bis 16 Uhr).
  • Freitags ist eine flexible Abholung der Kinder ab 14 Uhr möglich
  • Bei Krankheiten informieren Sie die Schule bitte sofort am Morgen des ersten Tages der Erkrankung entweder durch einen Anruf zwischen 07:30 Uhr und 07:45 Uhr (06214/8467-16)  
    oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Voraussetzung für den Besuch: Berufstätigkeit der Eltern (Arbeitsbestätigung erforderlich)

Mittagsverpflegung:
Es wird eine Mittagsverpflegung (vollwertiges Mittagessen á € 3,50) angeboten. Die Anzahl der angemeldeten Essen wird von der Gemeinde Henndorf verrechnet.

Kosten der Tagesbetreuung:
Die Nachmittagsbetreuung ist nicht kostenlos. Die Kosten der Tagesbetreuung setzen sich aus dem „Betreuungsbeitrag“ und dem „Verpflegungsbeitrag“ zusammen. Die Gemeinde Henndorf ist nach der Salzburger Schulbeitragsverordnung verpflichtet, einen monatlichen Beitrag für die Nachmittagsbetreuung, den Betreuungsbeitrag, von den unterhaltspflichtigen Personen einzuheben. Dieser ist entsprechend der Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage gestaffelt.

 

Betreuungstrage pro Woche Monatlicher Beitrag (Gesamt-) Betreuungsbetrag pro Schuljahr für 1 Kind (Gesamt-) Betreuungsbetrag pro Schuljahr für 2 Kinder
 1  € 16,00  € 160,00  € 240,00
 2  € 32,00  € 320,00  € 480,00
 3  € 48,00  € 480,00  € 720,00
 4  € 64,00  € 640,00  € 960,00
 5  € 80,00  € 800,00  € 1.200,00

Zusätzlich ist noch ein „Lern- und Arbeitsmittelbeitrag“ (dieser soll die Kosten für Basismaterial und Kopien etc. abdecken) zu entrichten. Die Höhe dieses Betrags erfahren Sie zu Schulbeginn von der Leitung der Nachmittagsbetreuung und wird auch bar von dieser eingehoben.

 

Wer ist online?

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